Busführerschein
Klassen D, DE, D1, D1E
Sie möchten sich eine neue berufliche Perspektive im Personenverkehr schaffen.
Die Fahrschul Akademie bietet Ihnen eine kompetente Ausbildung in den Führerscheiklassen D, DE, D1, D1E.
Wir vermittelten ihnen umfassende Kenntnisse aus der Theorie sowie fundiertes praktisches Wissen. Wir helfen Ihnen dabei, sich als Busfahrer im nationalen und internationalen Personenverkehr zu qualifizieren.
Fahrerlaubnisklasse D
Fahrerlaubnisklasse DE
Fahrerlaubnisklasse D1
Fahrerlaubnisklasse D1E
Wissenswertes
D
Mindestalter24 Jahre*Einschlusskl.: D1Vorbesitz: B
Theorie:
» 40 Fragen (10 Grundstoff, 30 Zusatzstoff)max. 10 Fehlerpunkte(bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
» 75 Minuten Prüfungszeit;Abfahrtkontrolle, Handfertigkeiten, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn,2 von 4 Grundfahraufgaben
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer aus- gelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer 2.6.“ von nicht mehr als 750 kg).
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
DE
Mindestalter24 Jahre*Einschlusskl.: D1, BEVorbesitz: D
Theorie:
» Keine theoretische Prüfung
Praxis:
» 70 Minuten Prüfungszent;Verbinden oder Trennen,Fahren lnner- und Außerorts, evtl. Autobahn,eine Grundfahraufgabe
Kraftfahrzeuge der Klasse D mit Anhänger über 750 kg z.G. **
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
D1
Mindestalter21 Jahre*Einschlusskl.: -Vorbesitz: B
Theorie:
» 35 Fragen (10 Grundstoff, 25 Zusatzstoff)max. 10 Fehlerpunkte(bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)
Praxis:
» 75 Minuten Prüfungszeit;Abfahrtkontrolle, Handtertigkeiten, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn,2 von 4 Grundfahraufgaben
Kraftfahrzeuge, ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2, A, die zur Beförderung von mehr als acht, aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind und deren Länge nicht mehr als 8 m beträgt (auch mit Anhänger mit einer z.G ** von nicht mehr als 75 kg).)
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
D1E
Mindestalter21 Jahre*Einschlusskl.:BEVorbesitz: D1
Theorie:
» keine theoretische Prüfung
Praxis:
» 70 Minuten Prüfungszeit;Verbinden oder Trennen, Fahren Inner- und Außerorts, evtl. Autobahn,eine Grundfahraufgabe
Kraftfahrzeuge der Klasse D1E mit Anhänger über 750 kg z.G**
Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.
Im gewerblichen Personenverkehr wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt.
MindestalterMindestalter:
»Unter bestimmten Bedingungen kann das Mindestalter für die Klassen D oder Dl herabgesetzt werden (siehe Tabelle im Innenteil).Gültigkeit der Fahrerlaubnis KI. D/DE:
» Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre—ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis, ein Belastungs-/ Reaktionstest sowie ein neues Lichtbild vorzulegen.
» Der Nachweis über die Erfüllung dieser Grundsätze nach Anlage 15 FeV durch Beibringung eines betriebs- oder arbeitsmedizinischen Gutachtens nach § 11 Abs. 2 Satz 3 oder eines Gutachtens eine .r amtlich anerkannten Begutachtungsstelle für Fahreignung zu führen.
» Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht, Fahrzeuge dieser. Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite des Kartenführerscheins).
* Bei Erteilung der Fahrerlaubnis
1. während oder nach Abschluss einer Berufsausbildung in
» dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf .‚Berufskraftfahrer/in“,
» dem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf „Fachkraft im Fahrbetrieb” oder
» einem staatlich anerkannten Ausbildungsberuf, in dem vergleichbare Fertigkeiten und
Kenntnisse zum Führen von Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen vermittelt werden, beträgt das Mindestalter für die Klasse B 17 Jahre sowie,für den entsprechenden Zugang zu den Klassen D1 und D1 E 18 Jahre bzw. zu den Klassen D und DE 20 Jahre (Linienverkehr bis 50 km: 18 Jahre).
2. nach beschleunigter Grundqualifikatron durch Ausbildung und Prüfung nach 5 4 Absatz 2 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beträgt das Mindestalter für die Klasse D 23 Jahre (Linienverkehr bis 50 km 21 Jahre)
3. nach erfolgter Grundqualifikation nach § 4 Absatz 1 Nummer 1 des Berufskraftfahrerqualifikationsgesetzes beträgt das Mindestalter für die Klasse D 21 Jahre.
Eine Erteilung einer Fahrerlaubnis der Klassen D, D1, DE und D1 E vor Erreichen des Mindestalters setzt weiter voraus, dass der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis der Klasse B besitzt.
** zulässige Gesamtmasse