LKW Führerschein

Klassen C1, C1E, C, CE

Die von uns, oder auch unternehmensfremd ausgebildeten Berufskraftfahrer, können die beschleunigte Grundqualifikation in einem direkten Ausbildungsgang in unserem Unternehmen erlangen. Diese ist notwendig um berufsbedingt Lastkraftwagen führen zu dürfen, abgesehen von einigen Ausnahmen wie bspw. dem Rettungsdienst.

BKF-Weiterbildungen, auch bekannt als Module, können in unserer Fahrschule im Wochentakt oder auch an einzelnen Tagen, selbst am Wochenende durchgeführt werden.

Die Module müssen spätestens alle fünf Jahre am Stück wiederholt werden oder jedes Jahr ein einzelnes Modul. Diese beinhalten beispielsweise Ladungssicherung, Perfektionstraining und auch die rechtliche Rahmenbedingungen die ein Berufskraftfahrer zu beachten hat.


               Ausbildung auch mit Anhänger möglich.

  • Berufskraftfahrerdatenbank

  • Fahrerlaubnisklasse C

  • Fahrerlaubnisklasse CE

  • Fahrerlaubnisklasse C1E

  • Wissenswertes

Unser Unternehmen hält eine Datenbank vor, in der ausgebildete Berufskraftfahrer verzeichnet sind, die Interesse an einem neuen Arbeitsumfeld haben. Für den Fall, dass sie geeignetes Personal suchen, können wir gern Interessenten an ihre Unternehmung vermitteln. unsere Berufskraftfahrer werden vor der Ausbildung durch einen Eignungstest geprüft und können sich auf Ihre Stellenbeschreibungen initiativ bewerben.
Sollte es Ihrem Wunsch entsprechen, nehmen wir Sie gern in unserer Unternehmenskartei auf. In diesem Fall möchten wir Sie bitten, uns ein Informationsblatt über Ihr Unternehmen mit möglichen Arbeitsstellen zu zusenden. Entsprechend Ihres Bedarfes empfehlen Ihnen wir gern einen passenden Mitarbeiter.
Der LKW-Führerschein ist ein wichtiger Meilenstein in der Selbständigkeit. Je nach Bedarf und Ausrichtung Ihres Unternehmens, können Sie in der Fahrschul Akademie die richtige Fahrerlaubnis erwerben, um mit Ihrem Unternehmen stets auf alle Gegebenheiten vorbereitet zu sein.
Wir sind eine nach ISO 9001 und AZAV zertifizierte Fahrschule. Falls Sie Informationen und Angebote zu Führerscheinen oder im Bereich der Module benötigen, setzen Sie sich mit uns in Verbindung. Gerne stehen wir Ihnen mit rat und Tat zur Seite.

C
Mindestalter:
21 Jahre*
Einschlusskl.:
C1
Vorbesitz:
B

Theorie:    
» 37 Fragen (10 Grundstoff, 27 Zusatzstoff)
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis:    
» 75 Minuten Prüfungszeit;
» Abfahrtkontrolle,
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Kraftfahrzeuge. ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1. A2. A, mit einer z.G.1 von mehr als 3.500 kg. die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind (auch mit Anhänger mit einer z.G.1 von nicht mehr als 750 kg)

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

CE
Mindestalter: 21 Jahre*
Einschlusskl.: C1E, BE, T
Vorbesitz: B, C

Theorie:     
» 30 Fragen (10 Grundstoff, 20 Zusatzstoff)
» max. 10 Fehlerpunkte
» (bei 10 FP nicht bestanden, wenn 2 x 5 FP)

Praxis:     
» 75 Minuten Prüfungszeit;
» Verbinden oder Trennen,
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Fahrzeugkombinationen. aus einem Zugfahrzeug der Klasse C und Anhänger oder einem Sattelanhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 750 kg

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

C1E
Mindestalter: 18 Jahre*
Einschlusskl.: BE
Vorbesitz: B, C1

Theorie:
  
» keine theoretische Prüfung

Praxis:     
» 75 Minuten Prüfungszeit;
» Verbinden oder Trennen,
» Fahren Inner- und Außerorts,
» evtl. Autobahn,
» 2 von 4 Grundfahraufgaben

Fahrzeugkombinationen, die aus einem Zugfahrzeug der Klasse C1 und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G.1 von mehr als 750 kg oder der Klasse B und einem Anhänger oder Sattelanhänger mit einer z.G.1 von mehr als 3.500 kg bestehen, sofern die z.G.1 der Fahrzeugkombination jeweils 12.000 kg nicht übersteigt.

Die theoretische Prüfung kann 3 Monate, die praktische Prüfung kann 4 Wochen vor Erreichen des Mindestalters abgelegt werden.

» lm gewerblichen Güterkraftverkehr wird zusätzlich zur Fahrerlaubnis eine Berufskraftfahrer-Qualifikation benötigt (Schlüsselzahl 95 im Führerschein).

Mindestalter:
» Unter bestimmten Bedingungen kann das Mindestalter für die Klasse C auf 18 Jahre herabgesetzt werden (Berufsausbildung zum Berufskraftfahrer etc., vorhandene Grundqualifikation).

Gültigkeit der Fahrerlaubnis Kl. C/CE:
» Die Fahrerlaubnis wird auf 5 Jahre befristet erteilt. Vor Ablauf der 5 Jahre ist der Fahrerlaubnisbehörde, zur Verlängerung der Fahrerlaubnis um jeweils weitere 5 Jahre, eine Bescheinigung über eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis sowie ein neues Lichtbild vorzulegen.

»Wird die Verlängerung nicht durchgeführt, verliert der Führerscheininhaber das Recht, Fahrzeuge dieser  Klasse zu führen (Gültigkeitsende siehe Rückseite des Kartenführerscheins).
   
» Inhaber der Altklasse 2 müssen vor Vollendung des 50. Lebensjahres selbst aktiv werden und ihre Fahrerlaubnis in einen Kartenführerschein umtauschen. Hierfür ist eine ärztliche Untersuchung, ein augenärztliches Zeugnis und ein Lichtbild erforderlich. Tauschen sie ihre Fahrerlaubnis nicht in der vorgenannten Weise um, dürfen sie keine Fahrzeuge der Klassen C/CE mehr führen. Die eingeschlossenen Klassen bleiben jedoch erhalten.